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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie des Entwurfes des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“ der Stadt Jüterbog

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie der Entwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“ der Stadt Jüterbog liegen vom 15. Dezember 2021 bis 28. Januar 2022 in der Stadtverwaltung der Stadt Jüterbog zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Informationen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Jüterbog finden Sie hier.

Informationen zum Entwurf des des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“ der Stadt Jüterbog finden Sie hier.

Die öffentliche Auslage dient der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und basiert auf § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch.

Die Möglichkeit zur Einsichtnahme erfolgt im

Bauamt, Rathaus II
Raum 301 (Dachgeschoss)
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

während der Dienstzeiten
montags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
dienstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
mittwochs von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
donnerstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr sowie
freitags von 8.00-12.00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus II der Zeit vom 24. Dezember 2021 bis 02. Januar 2022 geschlossen bleibt.

 

Die geltenden Festlegungen der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Vor der Einsichtnahme der Unterlagen müssen Sie einen aktuellen negativen Corona-Test eines Testzentrums vorweisen (nicht älter 24 h, ausgenommen PCR-Test 48h).