Neue Eindämmungsverordnung: Ab Samstag Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV und in Geschäften

Meldung aus Jüterbog

„In Büro- und Verwaltungsgebäuden haben Besucherinnen und Besucher eine medizinische Maske zu tragen. Ausnahme: Dies gilt nicht, wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen (zum Beispiel Plexiglasscheiben) mit gleicher Wirkung wie durch das Tragen einer medizinischen Maske verringert wird. Bei der Nutzung von Personenaufzügen haben alle Personen eine medizinische Maske zu tragen.“