Betreuung unserer Kinder in den Kitas der Stadt Jüterbog

Meldung aus Jüterbog

Welchen Unterschied gibt es zum ersten Lockdown bei Kitas in Brandenburg?

 

Im ersten Lockdown wurden am 18.03.2020 die Kitas geschlossen, es folgte eine enge und später erweiterte Notbetreuung.

 

Im zweiten Lockdown sind derzeit grundsätzlich alle Kitas geöffnet.

 

Die Eltern hatten im ersten Lockdown die Möglichkeit aufgrund der behördlich angeordneten Schließung einen Ausgleich des Verdienstausfalls nach § 56 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (67% Nettlohn über max. 10 Wochen) zu erhalten, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht.

 

Da aufgrund der Vorgaben des Landes Brandenburg die Kitas nun im zweiten Lockdown offen sind, besteht derzeit dieses Anrecht nicht, wenn aufgrund z.B. von Personalengpässen (wegen Krankheit, feste Gruppen) keine Betreuungsmöglichkeit besteht.

 

In anderen Bundesländern wird dies komplett anders gehandhabt, um den Eltern Klarheit zu schaffen und finanziellen Ausgleich zu ermöglichen. Für die Beantragung und Zahlung ist jedes Bundesland zuständig, welches die Schließung anordnet.

 

Im ersten Lockdown konnten die Träger von Kitas einen Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen vom Land erhalten. Somit konnten die Eltern von den Beiträgen befreit werden, die ihre Kinder nicht in der Kita- Notbetreuung unterbringen konnten.

 

Diese Richtlinie ElternbeitragCorona lief vom 30.03.20 bis 30.06.20.

 

Im zweiten Lockdown gilt die Richtlinie nicht mehr. Da Kitas offen sind, muss keine Erstattung erfolgen.

 

Vielmehr bittet die zuständige Ressortchefin Ministerin Ernst, SPD, die Eltern, möglichst ihre Kinder zuhause zu lassen und nicht ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen, wenn es nicht zwingend notwendig ist.

 

Mit dem Offenhalten der Kitas und lediglich der ausgesprochenen Bitte spart das Land Brandenburg also derzeit 2 Mal Geld:

  • Keine Erstattung Verdienstausfälle über die Arbeitgeber an die Eltern und
  • Keine Erstattung Elternbeiträge an die Kommunen.

 

Das unverändert ganz praktische Problem vieler Kommunen: Durch Personalengpässe (Covid, sonstige Krankheiten und Quarantäne) und den Kommunen vorgeschriebene feste Gruppen können zunehmend teilweise auch Eltern systemrelevanter Bereiche keine Betreuung erhalten.

 

Wie weiter in unseren Kitas ab 11.01.21?

Mich erreichen aktuell vermehrt Anfragen zur Notbetreuung in Kitas ab Montag, 11.01.21. Hierzu kann ich Ihnen folgende Informationen geben:

Die Konferenz der MP der Bundesländer hat gestern beschlossen, „dass die Kitas geschlossen bleiben“.

 

Tatsächlich sind die Kitas jedoch aufgrund der Entscheidung der Landesregierung momentan geöffnet. Die Landesregierung Brandenburg wird heute beraten und erst morgen, also am Donnerstag, eine Änderung der Eindämmungsverordnung beschließen (so die Information der Staatskanzlei gestern am späten Abend).

 

Wie diese EindV in Bezug auf eine mögliche Schließung (und eine damit verbundene eventuelle Notbetreuung) ausgestaltet wird, kann ich nicht voraussehen. Es ist auch möglich, dass die Kitas offenbleiben.

 

Die Eltern werden gebeten, die Informationen des Landes zu verfolgen und sich bei Fragen an das Bildungsministerium und die beim Land eingerichtete Hotline Corona zu wenden.

 

Auch die Stadt wird weiter aktuell informieren.