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Kita-Gebühren während Corona-Pandemie

Meldung aus Jüterbog

Kitas und Horte in Jüterbog ab April beitragsfrei durch die Krisenzeit

Erst gestern hatte ich öffentlich erklärt, dass die Stadt Jüterbog die Zahlung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kitas und Horten in städtischer Trägerschaft für den Monat April 2020 aussetzt bis das Land Brandenburg eine Entscheidung für den Ausfall von Elternbeiträgen getroffen hat.

Gestern Abend kam die Nachricht des zuständigen Bildungsministeriums, dass öffentliche und freie Kitaträger eine Erstattung für den Einnahmeausfall der Beiträge von Eltern erhalten, deren Kinder sich nicht in Notbetreuung befinden. Diese Regelung gilt ab April 2020  für die Dauer der Schließung der Kindertagesstätten und der Kinderpflegestellen.

Die Stadt Jüterbog wird aufgrund einer Entscheidung des Bürgermeisters diese Möglichkeit nutzen und daher die Eltern, die keine Notfallbetreuung in städtischen Kitas und Horten in Anspruch nehmen, von den Elternbeiträgen ab April 2020 für die Dauer der Schließung befreien.
Darüber hinaus entschied der Bürgermeister, dass die Stadt Jüterbog auch diejenigen Eltern entlasten wird, deren Kinder sich aufgrund der Zugehörigkeit der Eltern  zu Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur (z.B. Feuerwehr, medizinisches Personal, Altenpflege, Lebensmittelverkauf  u.a.) in der Notbetreuung der städtischen Kitas und Horte befinden, obwohl das Land diese Kosten laut der Pressemitteilung nicht erstatten wird. Deren Kinder sind laut Entscheidung des Bürgermeisters ebenso von der Beitragspflicht befreit. Gerade diese Eltern sind es, die das gesellschaftliche Leben derzeit am Laufen halten. Ihnen gilt besonderer Dank. Der Anspruch auf Notbetreuung wurde durch die Stadt sehr intensiv geprüft und es ist nicht davon auszugehen, dass diese Eltern ihre Kinder bei hoher Ansteckungsgefahr gern in die Kita gegeben haben.

Zusammenfassung: Die Eltern der städtischen Einrichtungen brauchen ab dem Monat April 2020 für die Dauer der Coronabedingten Schließung also keine Beiträge überweisen, einzahlen oder per Dauerauftrag anweisen. Ein Einzug der Gebühren durch die Stadt findet nicht statt.

Arne Raue
Bürgermeister der Stadt Jüterbog