Erklärung des Bürgermeisters zur Aufstellung des Kreishaushaltes des Landkreises TF

Meldung aus Jüterbog

Presseerklärung des Bürgermeisters der Stadt Jüterbog im Zusammenhang mit der Aufstellung des Kreishaushaltes

 

Umverteilung kommunaler Gelder nach „Gutsherrenart“ durch den Landkreis Teltow-Fläming

 

Im Haushaltsausschuss des Landkreises bestand große Übereinstimmung der Mitglieder, im Kreishaushalt 2020 eine Verpflichtungsermächtigung zugunsten eines kommunalen Radweges in Höhe von 400.000 Euro zu fixieren. Dafür sollen die Eigenanteile einer kreisangehörigen Gemeinde durch den Landkreis übernommen werden. Der Bürgermeister der Stadt Jüterbog sieht darin eine erhebliche Qualitätsverschlechterung im Umgang des Landkreis mit seinen Kommunen. Die Mittel des Kreises werden im Wesentlichen durch die Kreisumlage für die Erfüllung seiner Aufgaben „erwirtschaftet“. Der Kämmerer des Landkreises spricht in diesem Zusammenhang von „abschöpfen“. Mit der Umverteilung der Mittel aus allen Kommunen in Projekte einzelner Gemeinden verabschiedet sich die Kreisbehörde von dem Gedanken der kommunalen Familie. Natürlich muss man Verständnis für die Schulwegsicherung haben; wenn im Ausschuss die Rolle des Radweges für den Tourismus bemüht wird, übernimmt der Landkreis klar Eigenanteile für freiwillige Leistungen. Dem Bürgermeister der Stadt Jüterbog ist es nicht möglich, seinen Stadtverordneten zu vermitteln, warum Teile der von Jüterbog gezahlten Kreisumlage für einen Radweg in einzelnen Kommunen durch den Kreis ausgegeben werden sollen, wenn gleichzeitig Investitionen in pflichtige Aufgaben, wie Schulum- und –ausbau, Neubau Jugendclub und die Sanierung von vier völlig maroden Kitas in der eigenen Stadt und damit bei kreisangehörigen Kommunen nicht möglich sind, weil die Eigenmittel fehlen. Der Bürgermeister der Stadt Jüterbog wird diesen Sachverhalt in die Stadtverordnetenversammlung einbringen. Dabei wird er trotz seiner festen Überzeugung, dass Kitas in die Kommune gehören, prüfen lassen müssen, ob die kreisliche Aufgabe, Kitas vorzuhalten, wieder an die Landrätin zurückgegeben wird. Die Zuständigkeit für die Versorgung von Kindern in Kindertagesstätten ist nach dem Urteil des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg von 2003 eindeutig dem Landkreis zugeordnet worden und wird von den Gemeinden seit Jahren freiwillig übernommen. Entsprechend könnte der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Stadt und Landkreis vom Juli 2011 zum Jahresende 2020 gekündigt werden.

Wie im Haushaltsausschuss des Landkreises sehr deutlich wurde, ist die Radwegunterstützung eine konzeptlose Einzelförderung zu Lasten aller Gemeinden. Dabei fand durch den Kreis offensichtlich keine Prüfung der Finanzkraft der beantragenden Kommune statt, es wurde keine Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt und erstrecht wurde dabei nicht abgewogen, ob andere Kommunen des Landkreises in ähnlicher oder gar schlechterer finanzieller Situation stecken bzw. ebenso Probleme haben, Eigenanteile darzustellen.  Es wurde auch nicht geklärt, welche Maßnahmen in der beantragenden Kommune welche Priorität haben und ob ggf. andere Lösungen möglich sind. Die Ausschussmitglieder lassen sich offensichtlich von einer Forderung, unterstrichen durch Plakate und Bürgerbeteiligung in ihrer Meinung leiten- Finanzkraft und kommunaler Vergleich spielen dabei erkennbar keine Rolle.

Bei einem zu erwartenden Beschluss des Kreistages für dieses Projekt einer einzelnen kreisangehörigen Kommune ohne Prüfung der Finanzkraft und den Vergleich der Leistungsfähigkeit der anderen Kommunen, darf der Kreistag getrost davon ausgehen, dass seine künftigen Haushaltsdiskussionen durch Kostenübernahmeforderungen für Eigenanteile der Kommunen überhäuft werden- begleitet vom lautstarken und argumentreichen Auftreten von Eltern und Kindern mit Großbannern. Amtsdirektor Kaluza hat im kreislichen Haushaltsausschuss völllig zurecht angemerkt, dass die Hauptverwaltungsbeamten bei der Beantragung von Unterstützung durch den Kreis in Zukunft sehr fantasiereich sein werden.