Information zum Stand der Beschlüsse der Verbandsversammlung und deren Umsetzung zur Schmutzwasserbeitragserhebung und zum geplanten Umgang mit den bestandskräftigen Beitragsbescheiden im WAZ Jüterbog

Meldung aus Jüterbog

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


in Anlehnung meines Informationsschreibens vom 31.07.2017 möchte ich Ihnen hiermit eine Information zum Stand der Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2018 und der damit verbundenen Kreditbeantragung für die geplante Beitragserstattung geben.


Nach Prüfung und Abwägung der wirtschaftlichen Gegebenheiten des Zweckverbandes und der Kommunen und der prognostizierten erforderlichen Sanierungs- und Erneuerungsinvestitionen sowie der finanziellen Entwicklungen für die nächsten Wirtschaftsjahre bis 2050, erging nunmehr eine Entscheidung der Landrätin des Landkreises
Teltow-Fläming.


Mit Bescheid der Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming als allgemeine untere Landesbehörde vom 29. November 2017 wurden die beantragten Kreditbewilligungen zur Beitragsrückerstattung für das Jahr 2018 in Höhe von 6,357 Millionen Euro und für das Jahr 2019 in Höhe von 4,238 Millionen Euro versagt.


Die Versagung der beantragten Kreditverpflichtungen für 2018 und 2019 erfolgte auf der Grundlage der Einschätzung, dass diese hohen Kreditverpflichtungen mit der dauernden
Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers und der Kommunen nicht im Einklang stehen.


Mit der Versagung der Kreditanträge zum beschlossenen Wirtschaftsplan 2018 durch die Aufsichtsbehörde für die Beitragsrückerstattung des Zweckverbandes können nach derzeitigem Stand die Beschlussfassungen zur Aufhebung von bestandskräftigen Bescheiden und die Beitragsrückerstattungen im Jahr 2018 nicht erfolgen. In der Verbandsversammlung am 19.12.2017 werden sich die Vertreter der Gemeinden damit ausführlich beschäftigen.

 

gez. David Kaluza
stellv. Verbandsvorsteher
des WAZ Jüterbog-Fläming