+ ACHTUNG +++ KITA NOTBETREUUNG ++
Sehr geehrte Eltern,
vom Landkreis Teltow Fläming wurde eine Notbetreuung beschlossen. Diese kommt nur zum Einsatz, wenn die Betreuung in den Einrichtungen aufgrund z. B. gehäufter Erkrankung von Erzieherinnen, nicht mehr sichergestellt werden kann. Sollte es folglich tatsächlich zu Gruppenschließungen kommen, so ist von den Personensorgeberechtigten ein Antrag auf Notbetreuung zu stellen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil in einem kritischen Infrastrukturbereich tätig ist. Welche genauen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hat der Gesetzgeber eindeutig geregelt (s. Anlage 1).
Hierfür ist ein Formular (s. Anlage 2) vom Arbeitgeber der Personensorgeberechtigten vollständig auszufüllen und beim Träger einzureichen. Die Prüfung und Entscheidung nach Kapazität erfolgt dann im Rathaus.
Informationen und Formulare erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Kita- Leitung.
Der aktuelle Zustand ist alles andere als erfreulich. Ich bitte Sie als Ihr Bürgermeister um Verständnis. Bitte lassen Sie uns aus der ausgesprochen schwierigen Situation ohne Vorwürfe das Beste machen. In den Kitas und im Rathaus geben wir unser Bestes und das alles mit erheblich dezimiertem Personal.
Hinweis: „Vorsorglich“ eingereichte Anträge werden NICHT bearbeitet.