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Elternbeitragserstattung in städtischen Kitas Jüterbogs ab 01.01.2021 aufgrund der 2.Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021 des Landes Brandenburg

Die Beitragserstattung erfolgt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen jeweils monatlich separat, beginnend mit dem Monat Januar 2021. Alle Änderungsbescheide für den Monat Januar 2021 wurden versandt. Der Monat Februar 2021 wird im April, und der Monat März 2021 im Mai, abschließend beschieden.

 

Nach Erhalt des Änderungsbescheides wird automatisch eine Verrechnung des erstatteten Elternbeitrages im Folgemonat erfolgen.

 

Die Förderrichtlinie des Landes gilt zunächst bis zum 31.08.2021.