Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Geflügelpest
Meldung aus JüterbogMaßnahmen zur Newcastle-Krankheit bleiben bestehen
Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 3. Februar 2026 zum Schutz gegen die Geflügelpest wird mit Wirkung vom 9. April 2026 aufgehoben. Mit der Aufhebung, veröffentlicht im Amtsblatt 11/2026, entfallen die im Zuge der Seuchenbekämpfung festgelegten Restriktionszonen sowie die damit verbundenen Schutzmaßnahmen.
Der Ausbruch der Geflügelpest war am 1. Februar 2026 im Landkreis Teltow-Fläming amtlich festgestellt worden. Die angeordneten Maßnahmen dienten dazu, eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Unberührt davon bleibt die weiterhin geltende Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Newcastle-Krankheit, die im Amtsblatt 9/2026 des Landkreises veröffentlicht wurde.
Kontaktmöglichkeiten
E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Telefon: 03371 608 2225
Adresse: Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Kontakt im Bedarfsfall über den wöchentlich wechselnden amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst gesucht werden: https://www.teltow-flaeming.de/amtstierarzt-bereitschaft