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Reisepass

Kurzinformationen

Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen. Für Grenzüberschreitungen innerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert.

 

Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.

 

Über die Einreisebestimmungen haben sich die Antragsteller selbst bzw. über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren.

 

In der Regel darf jeder nur einen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen. Der zweite Reisepass ist dann 6 Jahre gültig.

 

Der Pass bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden.

 

Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit dem 26. Juni 2012 ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen! Für die Eltern, als Passinhaber, bleibt der Reisepass uneingeschränkt gültig.

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