Bebauungsplan Nr. 038 "Wohngebiet Fuchsberge / Weinberge"
rechtsverbindlich seit 17.02.2016
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 038 „Wohngebiet Fuchsberge / Weinberge“ hat eine Größe von ca. 0,8 ha und befindet sich in der Nähe des Bahnhofs Jüterbog östlich der Einmündung der Straße Fuchsberge in die Straße Weinberge. Vollständig im Plangebiet liegen die Flurstücke 205 und 275 der Flur 40, Gemarkung Jüterbog sowie teilweise das Flurstück 244 der Flur 40, Gemarkung Jüterbog. Das Plangebiet ist in der nachfolgenden Karte dargestellt und wird wie folgt abgegrenzt:
im Norden von der südlichen Grundstücksgrenze der Straße Fuchsberge,
im Osten von den westlichen Grenzen der Grundstücke Fuchsberge 2 und Weinberge 186 und 188,
im Süden von der nördlichen Grundstücksgrenze der Straße Weinberge,
im Westen von der östlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Weinberge 198a
Planinhalte
Der Bebauungsplan Nr. 038 "Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge" setzt im Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Es ist eine offene Bebauung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 zulässig. In der Teilfläche WA1 an der Straße Fuchsberge ist die Zahl der Vollgeschosse mit 2 als Mindestmaß und 4 als Höchstmaß sowie in der Teilfläche WA2 an der Straße Weinberge mit 2 als Mindestmaß und 3 als Höchstmaß festgesetzt. Weitere Festsetzungen sind der Planzeichnung zu entnehmen.
Rechtsverbindliche Fassung
Die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog hat mit Beschluss vom 16.12.2015 (Beschluss-Nr. 2015/0156) den Bebauungsplan Nr. 038 "Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge" als Satzung beschlossen und die beigefügte Begründung gebilligt.
Der Satzungsbeschluss wurde im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog Nr. 2/2016 vom 17.02.2016 bekanntgemacht (Ersatzbekanntmachung). Mit der Bekanntmachung ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan wird mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Jüterbog bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.