Bekanntmachung im Internet des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung über die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 30 "Südliche Wallanlagen" der Stadt Jüterbog gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 30.09.2009 (Beschluss-Nr. 0120/2009) den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 030 „Südliche Wallanlagen“ der Stadt Jüterbog in der Fassung vom 21.09.2009 gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) beschlossen.

1. Plangebiet 

Lage zur Innenstadt

Das Plangebiet befindet sich südlich der Altstadt (siehe Abbildung 1) und liegt in der Gemarkung Jü-terbog, Fluren 1 und 29.

siehe Abbildung Übersichtsplan 1

2. Geltungsbereich 

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 5,4 ha und wird wie folgt abgegrenz:

im Norden: ab der Einmündung des Südweges (befestigter Fuß- und Radweg) durch die südliche Grenze des Gehweges der Straße Am Dammtor (B 102) in östliche Richtung bis an die westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Heilig-Geist-Platz 2, 4 und 6, weiter fortführend entlang der östlichen Grenze der Stadtmauer und der westlichen bzw. süd-lichen Grenze der Straße Hinter der Mauer bis in Höhe der südlichen Grundstücks-grenze des Grundstückes Vorstadt Neumarkt 2, in östlicher Richtung weiterführend entlang der südlichen Grundstücksgrenzen des Grundstücke Vorstadt Neumarkt 2 und 4 bis zur östlichen Grenze des Südhags (unbefestigter Weg);

im Osten: durch die östliche Grenze des Südhags;

im Süden: weiterführend in westliche Richtung  durch die südliche Grenze des Südhags - im Be-reich des Sportplatzes darüber hinausgehend entlang dessen Grundstücksgrenzen – bis an den Südweg, der aus südliche Richtung kommend zur Straße Am Dammtor führt;

im Westen: Entlang der westlichen Grenze des Südweges bis zur südlichen Grenze des Gehweges der Straße Am Dammtor.

siehe Abbildung Übersichtsplan 2

3. Wesentliche Ziele und Zweck des Plans

Das südlich an die Altstadt angrenzende Gebiet soll als Grünzug erhalten und entwickelt werden. Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen, Ausweisung von öffentlichen Fuß- und Radwegen, Freihaltung der Südansicht, Ausschluss von Bauflächen und störenden Nutzungen.

4. Download-Angebot

Hier können Sie sich den Planentwurf, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit dem Umweltbericht und bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sowie Informa-tionen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten als PDF-Dateien ansehen und kostenlos herunterladen:

  • vom Wasser- und Bodenverband „Nuthe“ vom 27.05.2009
  • von der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg vom 04.06.2009
  • von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vom 29.05.2009
  • vom Zentraldienst der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 04.06.2009
  • vom Landesbetrieb Forst Brandenburg – untere Forstbehörde vom 09.06.2009
  • vom Landesumweltamt Brandenburg vom 23.06.2009
  • vom Landesavon der Kreisverwaltung Teltow-Fläming vom 19.06.200mt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 29.06.2009
  • vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmalpflege/Archäologie vom 24.06.2009
  • vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Denkmalpflege vom 26.06.2009
  • der Grünordnungsplan, Stand 21.09.2009

Download Dateien:

  1. Lage des Plangebiets
  2. Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Südliche Wallanlagen“
  3. Planzeichnung einschließlich Legende und Textliche Festsetzungen (Internetfassung)
  4. Begründung mit Umweltbericht
  5. Grünordnungsplan (Text)
  6. Umweltbezogene Stellungnahmen

5. Hinweise

Die hier gezeigten Pläne dienen lediglich zur Information und sind nicht rechtsverbindlich. Das elektronische Verfahren dieser Internet-Seite wird bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB ergänzend zur Beteiligung der Öffentlichkeit im konventionellen Verfahren (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB angewendet.

6. Erläuterung der Beteiligungsmöglichkeiten

Ort der Auslegung, Öffnungszeiten: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 030 „Südliche Wallanlagen“ der Stadt Jüterbog und die Begründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom

02. November bis 08. Januar 2010

im Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog (Mönchenkirchplatz 1), im Erdgeschoss im Raum 102, während der Dienststunden montags bis mittwochs von 9.00 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit aus.

Das Bauamt der Stadt ist in der Zeit vom 24. - 31. Dezember 2009 geschlossen.

7. Beteiligungsfrist

Die Stellungnahmen zum Entwurf können vom 02. November bis 08. Januar 2010  (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Jüterbog abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben und ein Antrag ist nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

8. Ihre Stellungnahme

Mit dem nachfolgenden Formular können Sie Ihre Stellungnahme in dieser Frist direkt an uns per eMail schicken.

Antwortformular für Ihre Stellungnahme